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   KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17 REHA   

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https://dejure.org/2017,40500
KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17 REHA (https://dejure.org/2017,40500)
KG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 4 Ws 74/17 REHA (https://dejure.org/2017,40500)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 4 Ws 74/17 REHA (https://dejure.org/2017,40500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu Zeiten der ehemaligen DDR erlittene Freiheitsentziehung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung von Kapitalentschädigung wegen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden eines Stasizuträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu Zeiten der ehemaligen DDR erlittene Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de

    StrRehaG § 16 Abs. 2
    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu Zeiten der ehemaligen DDR erlittene Freiheitsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Der genannte Rechtsgrundsatz enthebt das Gericht nicht von der Verpflichtung zu prüfen, ob der zunächst erforderliche Nachweis (vgl. BVerwG ZOV 2006, 178 ) erbracht ist, dass die Tätigkeit des Stasi-Zuträgers im konkreten Fall grundsätzlich geeignet war, den Denunzierten in dem Sinne ernsthaft in konkrete Gefahr zu bringen, dass das MfS die erlangten Informationen nutzen konnte und würde, gegen den Denunzierten im Sinne der Überwachung, Unterdrückung und Ausschaltung politisch Andersdenkender und Ausreisewilliger vorzugehen, und dass der Betroffene dies jedenfalls billigend in Kauf genommen hat.
  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 210/14

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Grundstücksbelastung durch Grundschuld aufgrund

    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Schließlich müssen die tatsächlichen Grundlagen der Voraussetzungen des Ausschlussgrundes bewiesen sein; bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 Ws [Reha] 20/11 [OP] - [juris]; Rn. 15; KG VIZ 2002, 184 ; Senat ZOV 2015, 182 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Maßgeblich für die Fristberechnung ist nicht allein die (erstmalige) Kenntniserlangung seitens der Behörde, sondern der Eintritt der Entscheidungsreife, die erst nach Durchführung des in § 28 Abs. 1 VwVfG gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eintreten kann (vgl. BVerwG ZOV 2002, 42 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Mai 2017 - 11 S 341/17 - [juris-Rn. 57] mwN).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Das Landgericht hat die sorgfältige einzelfallbezogene Prüfung des Ausschlussgrundes versäumt; die Gründe der angefochtenen Entscheidung wirken floskelhaft, bleiben ohne Auseinandersetzung mit sich zur Erörterung aufdrängenden aktenkundigen Umständen und lassen auch nicht erkennen, dass das Gericht den Akteninhalt und insbesondere das Vorbringen des Betroffenen in dem gebotenen Maße zur Kenntnis genommen hat, sodass sich insgesamt Zweifel am Vorliegen einer ordnungsgemäßen Justizgewährung (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 Ws 80/09 - [juris-Rn. 4] mwN) ergeben.
  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Die Intensität der dem Betroffenen zur Last fallenden Zusammenarbeit mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR bzw. mit in der Arbeitsweise gleichgestellten, repressiv agierenden anderen Behörden des SED-Unrechtsregimes oder die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit auf Dritte muss in einem solchen Maße verwerflich gewesen sein, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden eindeutig überwiegt (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 110 ; OLG Jena NJ 2002 324; OLG Rostock aaO; KG NJW 1998, 1729 ; NJ 2002, 184 ; NJ 1997, 435 ).
  • OLG Dresden, 28.09.1995 - 2 Ws 6/95
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Die Intensität der dem Betroffenen zur Last fallenden Zusammenarbeit mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR bzw. mit in der Arbeitsweise gleichgestellten, repressiv agierenden anderen Behörden des SED-Unrechtsregimes oder die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit auf Dritte muss in einem solchen Maße verwerflich gewesen sein, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden eindeutig überwiegt (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 110 ; OLG Jena NJ 2002 324; OLG Rostock aaO; KG NJW 1998, 1729 ; NJ 2002, 184 ; NJ 1997, 435 ).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 1 Ws (Reha) 20/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückforderung gewährter Kapitalentschädigung und

    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Schließlich müssen die tatsächlichen Grundlagen der Voraussetzungen des Ausschlussgrundes bewiesen sein; bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 Ws [Reha] 20/11 [OP] - [juris]; Rn. 15; KG VIZ 2002, 184 ; Senat ZOV 2015, 182 ).
  • KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Die Intensität der dem Betroffenen zur Last fallenden Zusammenarbeit mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR bzw. mit in der Arbeitsweise gleichgestellten, repressiv agierenden anderen Behörden des SED-Unrechtsregimes oder die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit auf Dritte muss in einem solchen Maße verwerflich gewesen sein, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden eindeutig überwiegt (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 110 ; OLG Jena NJ 2002 324; OLG Rostock aaO; KG NJW 1998, 1729 ; NJ 2002, 184 ; NJ 1997, 435 ).
  • KG, 03.11.1997 - 3 Ws 536/97
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Die Intensität der dem Betroffenen zur Last fallenden Zusammenarbeit mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR bzw. mit in der Arbeitsweise gleichgestellten, repressiv agierenden anderen Behörden des SED-Unrechtsregimes oder die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit auf Dritte muss in einem solchen Maße verwerflich gewesen sein, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden eindeutig überwiegt (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 110 ; OLG Jena NJ 2002 324; OLG Rostock aaO; KG NJW 1998, 1729 ; NJ 2002, 184 ; NJ 1997, 435 ).
  • KG, 02.01.2001 - 4 Ws 212/00
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17
    Schließlich müssen die tatsächlichen Grundlagen der Voraussetzungen des Ausschlussgrundes bewiesen sein; bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 Ws [Reha] 20/11 [OP] - [juris]; Rn. 15; KG VIZ 2002, 184 ; Senat ZOV 2015, 182 ).
  • OLG Rostock, 10.02.2004 - I WsRH 3/03
  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

    Da angesichts der verwaltungsrechtlichen Natur des Verfahrens bei Nichtaufklärbarkeit das verwaltungsrechtliche Normbegünstigungsprinzip gilt, trägt die Gewährungsbehörde die materielle Beweislast für die tatsächlichen Grundlagen des Ausschlussgrundes (KG Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 4 Ws 74/17 REHA- juris).
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